RME Babyface Pro Audio-Interface

Starte richtig durch mit dem sehr guten RME Babyface Pro Audio Interface

  • extrem gute Klang­qua­li­tät
  • visuelle Pe­gel­an­zei­ge (VU-Meter)
  • viele digitale Ein- und Aus­gangs­ka­nä­le
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– 12 Eingangs

– /12 Ausgangskanäle

– 4 x Analog Eingang (Mic, Line, Instrument)

– 4 x Analog Ausgang (2 x XLR, 2 x Kopfhörer 3,5mm und 6,3mm)

– 1 x ADAT I/O oder 1 x SPDIF I/O optical

– 1 x MIDI I/O- 1 x USB 2.0 (USB 3 Kompatibel)

– Samplefrequenzen bis 192 kHz- Digitale Gain Kontrolle für alle Eingänge (Mic, Line, Instrument)

– separate Kopfhörer

-Ausgänge mit hoher und niedriger Impedanz

– Neueste AD / DA-Wandler- Steady Clock III für maximale Jitterunterdrückung

– Bus-Powered über USB- Stand-Alone

-Betrieb

– Custom Made USB

-Kabel

– TotalMix FX mit integrierten DSP Effekten (EQ, Reverb, Delay)

– DIGICheck, Metering und Analyse Tool

– Class Compliant Mode für den Betrieb am Apple iPad

– Kompatibel mit der ‚TotalMix FX for iPad’ App- Lieferumfang: Babyface Pro, USB Kabel. MIDI Breakoutkabel, CD Rom, Manual

Part Number

Model

BABYFACEPRO

Color

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Versandbedingungen

Achte darauf das bei Einsendung Deines Produktes alle Rechte und Lizenzen vorliegen. Wir Rap-Side.de übernehmen keine Haftung, bei fehlender Musiklizenzierung. 

Das solltest Du unbedingt beachten bevor du einen Music-Track kostenpflichtig anbieten möchtest.

Beachte bitte alle folgenden Punkte: eigene Gesangs- und Instrumenten-Melodie auf die bestehende Musik zu komponieren. Künstler darf Musikstück unter seinem Namen anbieten und eigene Titelbezeichnung vergeben. der Verkauf an Endverbraucher, für die private Nutzung, ist gestattet.

Sollten diese Punkte nicht erfüllt sein raten wir davon ab dieses Produkt gewinnbringend zu vertreiben

Wir Rap-Side.de stellen lediglich eine Plattform zur Verfügung, um neuen und bestehenden Künstlern eine weitere Möglichkeit zu bieten für mehr Reichweite. 

weitere Information findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rückgaberecht

Die Bereitstellung von digitalen Produkten gelten im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen seit Januar 2022 besondere Regelungen. 

  • Wann liegt ein Produktmangel eines digitalen Produkts vor?

    • Subjektive Anforderungen
    • Objektive Anforderungen
    • Anforderungen an die Integration
    • Angaben in der Werbung
    • Testversionen des digitalen Produkts und Voranzeigen
    • Zubehör und Anleitungen
    • Gesetzliche Aktualisierungen und Hinweise auf die Aktualisierungen
    • Neueste verfügbare Version des digitalen Produkts
    • Falschlieferung bzw. Falschbereitstellung eines digitalen Produkts

Quelle: It-Rechts Kanzlei

Wann muss der Verbraucher beweisen, dass das ihm bereitgestellte digitale Produkt schon bei der Bereitstellung mangelhaft gewesen ist?

Das Recht für Verbraucherverträge über die Bereitstellung von digitalen Produkten enthält eine Regelung zur Beweislastumkehr, die der bereits bekannten Beweislastumkehr aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht nach § 477 BGB vergleichbar ist:

  • Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit der Bereitstellung ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand des digitalen Produkts, so wird von Gesetzes wegen vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei der Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k Abs. 1 BGB) .
  • Wenn sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung, also während des vereinbarten Bereitstellungszeitraums, ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand des digitalen Produkts zeigt, so wird vermutet, dass das digitale Produkt auch schon während der gesamten bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k Abs. 2 BGB) .

weitere Information findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Anfragen

Bisher gibt es keine Anfragen.