Pioneer DDJ-800 DJ-Controller

1.199,00 

Der Pioneer DDJ-800 sorgt für die besten Mixes

 

  • 2-Kanal-DJ-Controller mit Club-Layout
  • Sound-Farben FX und Beat FX
  • 16 Performance-Pads zur Steuerung von Hot-Cue, Pad FX, Beat-Jump, Sampler, Tastatur-Modus und mehr
  • Erweiterte superschnelle Suche
  • Tasten für Tastenverschiebung und Tastensynchronisierung
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2-Kanal-DJ-Controller mit Club-Layout Sound-Farben FX und Beat FX 16 Performance-Pads zur Steuerung von Hot-Cue, Pad FX, Beat-Jump, Sampler, Tastatur-Modus und mehr Erweiterte superschnelle Suche Tasten für Tastenverschiebung und Tastensynchronisierung

Technische Daten

Main Features
Auto StandbyJaIncluded DJ Softwarerekordbox djDVS Controlrekordbox dvs (nicht enthalten)Software System Requirements
Mac
macOS Mojave 10.14 (mit den neuesten Updates)
macOS High Sierra 10.13 (mit den neuesten Updates)
macOS Sierra 10.12 (mit den neuesten Updates)

Windows
Windows 10/ 8.1/ 7 (mit dem neuesten Service-Pack)

Weitere Informationen unter rekordbox.comWas ist in der Packung?DDJ-800NetzadapterStromversorgungskabelUSB-KabelSchnellstartanleitung

Specifications

Breite632 mmHöhe69,7 mmTiefe334,5 mmGewicht4,7 kgSoundkarte24 Bit/44.1 kHzFrequenzbereich20 – 20.000 HzSignal-/Rauschabstand111 dBVerzerrung< 0,003 % (USB)

Performance Control

Channels2Deck-Steuerung4 / DoppeltJog-WheelRobustes 154 mm Aluminium-Jog-WheelFeeling AdjustJaPad FXJaBeat FXEchoMulti-Tap DelaySpiralReverbTransFlangerPhaserPitchSlip RollRollENIGMA JETMOBIUS (SAW)MOBIUS (TRIANGLE)LOW CUT ECHOFarbeffekteDub EchoFilterNoisePitchSampler16 Speicherplätze x 4 BänkeHot Cues16Auto Beat LoopJaBeat JumpJaSlip ModeJaTalkover FunctionJaFeedback ReducerJaEQ IsolatorJa

Fader

Fader StartJaCrossfader Curve AdjustJa
Terminals
Eingänge2 PHONO/LINE (Cinch)1 MIC (XLR & 6,3 mm Klinke)1 AUX (Cinch)USB1 USB Typ B

Ausgänge2 MASTER (XLR, Cinch)1 BOOTH (6,3 mm Klinke)2 KOPFHÖRER-MONITOR (6,3 mm Klinke, 3,5 mm Klinke)

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Part Number

Model

DDJ-800

Release Date

2020-03-03T00:00:01Z

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Versandbedingungen

Achte darauf das bei Einsendung Deines Produktes alle Rechte und Lizenzen vorliegen. Wir Rap-Side.de übernehmen keine Haftung, bei fehlender Musiklizenzierung. 

Das solltest Du unbedingt beachten bevor du einen Music-Track kostenpflichtig anbieten möchtest.

Beachte bitte alle folgenden Punkte: eigene Gesangs- und Instrumenten-Melodie auf die bestehende Musik zu komponieren. Künstler darf Musikstück unter seinem Namen anbieten und eigene Titelbezeichnung vergeben. der Verkauf an Endverbraucher, für die private Nutzung, ist gestattet.

Sollten diese Punkte nicht erfüllt sein raten wir davon ab dieses Produkt gewinnbringend zu vertreiben

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Rückgaberecht

Die Bereitstellung von digitalen Produkten gelten im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen seit Januar 2022 besondere Regelungen. 

  • Wann liegt ein Produktmangel eines digitalen Produkts vor?

    • Subjektive Anforderungen
    • Objektive Anforderungen
    • Anforderungen an die Integration
    • Angaben in der Werbung
    • Testversionen des digitalen Produkts und Voranzeigen
    • Zubehör und Anleitungen
    • Gesetzliche Aktualisierungen und Hinweise auf die Aktualisierungen
    • Neueste verfügbare Version des digitalen Produkts
    • Falschlieferung bzw. Falschbereitstellung eines digitalen Produkts

Quelle: It-Rechts Kanzlei

Wann muss der Verbraucher beweisen, dass das ihm bereitgestellte digitale Produkt schon bei der Bereitstellung mangelhaft gewesen ist?

Das Recht für Verbraucherverträge über die Bereitstellung von digitalen Produkten enthält eine Regelung zur Beweislastumkehr, die der bereits bekannten Beweislastumkehr aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht nach § 477 BGB vergleichbar ist:

  • Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit der Bereitstellung ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand des digitalen Produkts, so wird von Gesetzes wegen vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei der Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k Abs. 1 BGB) .
  • Wenn sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung, also während des vereinbarten Bereitstellungszeitraums, ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand des digitalen Produkts zeigt, so wird vermutet, dass das digitale Produkt auch schon während der gesamten bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k Abs. 2 BGB) .

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Allgemeine Anfragen

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